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Wirtschaftsrecht

VwGH: Bescheidbeschwerde iZm Verletzung der Vereinsfreiheit

Nach der Rsp des VfGH und des VwGH ist ausschließlich der VfGH für Beschwerden, in denen ein materieller Verstoß gegen die freie Vereinsbildung oder -betätigung regelnde gesetzliche Vorschriften behauptet wird, zuständig

03. 10. 2012
Gesetze: Art 131 B-VG, Art 133 B-VG, Art 144 B-VG, VerG
Schlagworte: Bescheidbeschwerde, Vereinsrecht, Verletzung der Vereinsfreiheit

GZ 2012/01/0016, 31.05.2012

Der Verein erachtet sich nach dem Beschwerdepunkt in dem subjektiven Recht auf Vereinsfreiheit verletzt.

VwGH:  Nach der Rsp des VfGH und des VwGH ist ausschließlich der VfGH für Beschwerden, in denen ein materieller Verstoß gegen die freie Vereinsbildung oder -betätigung regelnde gesetzliche Vorschriften behauptet wird, zuständig. Für eine solche Angelegenheit ist der VwGH nicht zuständig (Art 133 Z 1 B-VG), zumal Säumnis der Verwaltungsbehörden nicht geltend gemacht wird. Die Beschwerde war somit mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung und offenbarer Unzuständigkeit des VwGH gem § 34 Abs 1 und Abs 3 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen.

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