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Wirtschaftsrecht

VwGH: Behördliche Auflösung gem § 29 VerG

Nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung eines Vereins sind lediglich die ehemaligen Vereinsmitglieder Träger der Vereinsfreiheit; nur sie (und nicht der - aufgelöste - Verein) sind es, die berechtigt sind, gegen den Auflösungsbescheid Beschwerde zu erheben

03. 10. 2012
Gesetze: § 29 VerG, Art 12 StGG
Schlagworte: Vereinsrecht, behördliche Auflösung, Beschwerde, Legitimation

GZ 2012/01/0016, 31.05.2012

VwGH: Nach stRsp des VfGH sind nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung eines Vereins lediglich die ehemaligen Vereinsmitglieder Träger der Vereinsfreiheit; nur sie (und nicht der - aufgelöste - Verein) sind es, die berechtigt sind, gegen den Auflösungsbescheid Beschwerde zu erheben.

Die Beschwerde des aufgelösten Vereins ist daher mangels Legitimation zurückzuweisen.

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