Nachträgliche Erfüllungsmängel sind bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis nicht zu beachten
GZ 7 Ob 45/12m, 25.04.2012
OGH: Nachträgliche Erfüllungsmängel sind bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis nicht zu beachten.