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Verfahrensrecht

OGH: Es ist kein allzu strenger Maßstab anzulegen, wenn alle Parteien einvernehmlich die Delegierung gem § 31 Abs 1 JN beantragen

20. 05. 2011
Gesetze: § 31 Abs 1 JN, § 31a Abs 1 JN
Schlagworte: Zivilverfahrensrecht, Delegierung, Maßstab, einvernehmlich

In seinem Beschluss vom 03.07.2006 zur GZ 7 Nc 11/06m hat sich der OGH mit der Delegierung befasst:
OGH: Eine Delegierung soll zwar nur den Ausnahmefall darstellen. Es ist aber dann kein allzu strenger Maßstab anzulegen, wenn alle Parteien einvernehmlich die Delegierung beantragen, zumal in § 31a Abs 1 JN sogar ein die Gerichte bindender Überweisungsantrag der Parteien vorgesehen ist.

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