Der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisiert den Vorschlag der Kommission zur Änderung der geplanten EURODAC-Verordnung. Diese soll den Vergleich von Fingerabdrücken von Asylsuchenden für Strafverfolgungsbehörden ermöglichen. Der Datenschutzbeauftragte sieht dies als Eingriff in die Privatsphäre und Aushöhlung der Grundrechte
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