Der kürzlich veröffentlichte Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 enthält unter anderem die geplante Einfügung eines neuen § 9a in die BAO: Zukünftig sollen auch bloß "faktische Geschäftsführer" zur steuerrechtlichen Haftung herangezogen werden können
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