§ 208 StGB verlangt in Betreff der Gefährdungseignung der Handlung keine Absicht
GZ 14 Os 82/12h, 28.08.2012 OGH: Dass § 208 StGB in Betreff der Gefährdungseignung der Handlung keine Absicht verlangt, räumt die Beschwerde ein.