Home

Gerichtsbarkeit

"Freikauf" vom leiblichen Kind scheitert

Ein Mann zahlte, damit ein anderer sich als Vater seines kranken leiblichen Kindes ausgibt. Der Vertrag erwies sich als nichtig. Der unechte Vater muss nichts zurückzahlen, sondern erhält zusätzlich Geld

03. 09. 2012
Gesetze:
Schlagworte:

mehr
zu den JusGuide-Artikeln:  2

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at