Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus
GZ 4 Ob 119/12x, 02.08.2012
OGH: Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus. Daran ändert auch eine kritische Anmerkung zu dieser Entscheidung im Schrifttum (Korn in MR 2000, 306) nichts.