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Verfahrensrecht

OGH: Zulässigkeit der Revision – Vorliegen einer gesicherten Rechtsprechung

Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus

03. 09. 2012
Gesetze: § 502 ZPO
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, gesicherte Rechtsprechung

GZ 4 Ob 119/12x, 02.08.2012

OGH: Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet wurde, reicht für das Vorliegen einer gesicherten Rsp aus. Daran ändert auch eine kritische Anmerkung zu dieser Entscheidung im Schrifttum (Korn in MR 2000, 306) nichts.

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