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Wirtschaftsrecht

OGH: Herabsetzung eines Unternehmens gem § 7 UWG

Nach § 7 UWG trägt der Beklagte die Beweislast für die Wahrheit seiner Mitteilung

03. 09. 2012
Gesetze: § 7 UWG
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Herabsetzung eines Unternehmens, Beweislast

GZ 4 Ob 56/12g, 10.07.2012

OGH: Nach § 7 UWG trägt der Beklagte die Beweislast für die Wahrheit seiner Mitteilung.

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