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Verfahrensrecht

VwGH: Bescheidaufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem § 42 Abs 2 Z 3 VwGG

Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung

29. 08. 2012
Gesetze: § 42 VwGG
Schlagworte: Bescheidaufhebung, Verletzung von Verfahrensvorschriften

GZ 2011/07/0143, 26.07.2012

VwGH: Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen in der Bescheidbegründung.

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