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Verfahrensrecht

VwGH: Verbesserungsauftrag gem § 13 Abs 3 AVG und Manuduktionspflicht iSd § 13a AVG

§ 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte

29. 08. 2012
Gesetze: § 13 AVG, § 13a AVG
Schlagworte: Verbesserungsauftrag, Rechtsbelehrung

GZ 2011/07/0143, 26.07.2012

VwGH: § 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte. Eine derartige inhaltliche Anleitungspflicht besteht nicht.

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