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Strafrecht

OGH: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses gem § 212 StGB

In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen

27. 08. 2012
Gesetze: § 212 StGB
Schlagworte: Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses

GZ 13 Os 48/12a, 05.07.2012

OGH: In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen.

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