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Gerichtsbarkeit

HG Wien: Vertragsänderungen per SMS unzulässig

Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig

20. 08. 2012
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