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Zivilrecht

OGH: Verfügen über Fruchtgenussrecht (Löschung im Grundbuch)

Der Fruchtgenussberechtigte ist keineswegs berechtigt, das ihm zur Nutzung übertragene Recht selbst aufzugeben

06. 08. 2012
Gesetze: §§ 472 ff ABGB, § 12 GBG, § 31 GBG, § 8 GBG
Schlagworte: Dienstbarkeit, Fruchtgenuss, Grundbuch, Löschung

GZ 5 Ob 211/11g, 16.05.2012

OGH: Ein Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft oder an einem Recht weist dem Fruchtnießer zwar hinsichtlich der Benützung der Sache Eigentümerrechte zut, er ist ansonsten aber zur schonenden Ausübung des Rechts verpflichtet und kann über die Sache rechtlich nicht verfügen. Der Fruchtgenussberechtigte ist daher keineswegs berechtigt, das ihm zur Nutzung übertragene Recht selbst aufzugeben.

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