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Verfahrensrecht

VwGH: Manuduktionspflicht gem § 13a AVG

Eine Anleitung, wie ein Beweisanbot an die Behörde zu erstatten ist, ist nicht Verpflichtung der Behörde

01. 08. 2012
Gesetze: § 13a AVG
Schlagworte: Rechtsbelehrung, Beweisanbot

GZ 2008/02/0320, 31.05.2012

VwGH: Soweit die Bf rügt, dass die Gewährung von Parteiengehör "in ausreichendem Ausmaß" unterblieben sei, die sie in die Lage versetzt hätte, ergänzendes Vorbringen zu erstatten und hiefür Beweise (wie etwa die Einvernahme des Pannendienstmitarbeiters und ihres Ehemannes) anzubieten, übersieht sie, dass eine Anleitung, wie ein Beweisanbot an die Behörde zu erstatten ist (um diese zur Einvernahme von Zeugen zu veranlassen) - entgegen der Ansicht der Bf - nicht Verpflichtung der Behörde ist.

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