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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Konkretisierungsgebot iSd § 44a Z 1 VStG

Beim Erfordernis einer genauen Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG kommt es darauf an, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen, und ihn rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden

18. 07. 2012
Gesetze: § 44a Z 1 VStG
Schlagworte: Spruch, Tat, Konkretisierungsgebot

GZ 2010/04/0057, 17.04.2012

VwGH: Beim Erfordernis einer genauen Tatumschreibung iSd § 44a Z 1 VStG kommt es darauf an, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen, und ihn rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden. Das an Tatort- und Tatzeitumschreibung zu stellende Erfordernis wird daher nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch nach den jeweils gegebenen Begleitumständen in jedem einzelnen Fall ein verschiedenes, weil an den erwähnten Rechtsschutzüberlegungen zu messendes Erfordernis sein.

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