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Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Parteiengehörs

Die Verletzung des Parteiengehörs begründet nach stRsp des VwGH nur dann eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die belangte Behörde bei Vermeidung dieses Verfahrensmangels zu einem anderen Bescheid hätte kommen können

11. 07. 2012
Gesetze: § 45 AVG
Schlagworte: Verletzung des Parteiengehörs

GZ 2008/02/0114, 31.05.2012

VwGH: Die Verletzung des Parteiengehörs begründet nach stRsp des VwGH nur dann eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die belangte Behörde bei Vermeidung dieses Verfahrensmangels zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. Um dies beurteilen zu können, muss der Bf jene entscheidenden Tatsachen in der Beschwerde bekannt geben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.

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