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Onlinehandel: Vertragsinfos via Link reichen laut EuGH nicht

Bei Vertragsabschlüssen im Internet müssen wesentliche Informationen wie Preis, Lieferkosten und Widerrufsrecht den Kunden schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Hinweise per Link auf eine Internetseite reichen laut einem aktuellen Urteil des EuGH nicht

06. 07. 2012
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