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EuGH: Softwarefunktionen sind nicht geschützt, Handbücher schon

Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie RL 91/250/EWG (über den Rechtsschutz von Computerprogrammen) so ausgelegt, dass weder die Funktionalität eines Computerprogrammes noch die verwendete Programmiersprache oder das Dateiformat eine schutzfähige Ausdrucksform dieses Programmes sind

03. 07. 2012
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