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Sonstiges

VwGH: Wald gem § 1a ForstG

Die Widmung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan sowie die Abtrennung eines Grundstückteils haben keinen Einfluss auf die Waldeigenschaft

27. 06. 2012
Gesetze: § 1a ForstG
Schlagworte: Forstrecht, Wald, Widmung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan, Abtrennung eines Teilstückes

GZ 2011/10/0117, 21.05.2012

VwGH: Zum Vorbringen betreffend die raumordnungsrechtliche Widmung des gegenständlichen Grundstückes ist auszuführen, dass die Widmung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan für die Waldeigenschaft ohne Belang ist. Weiters ist festzuhalten, dass der vorgebrachte Umstand, das gegenständliche Grundstück habe nach der Abtrennung eines Teilstückes nunmehr ein Ausmaß von 1.384 m2, keinen Einfluss auf die Waldeigenschaft gem § 1a Abs 1 ForstG hat.

Die Feststellungen, wonach der Bewuchs des gegenständlichen Grundstückes gänzlich entfernt und die aus dem Spruch des angefochtenen Bescheides ersichtlichen Veränderungen (Errichtung von Baulichkeiten, Geländemodellierungen) vorgenommen wurden, werden vom Bf ebenso wenig bekämpft wie die auf Grund dieser Feststellungen unbedenkliche Beurteilung, wonach es sich hiebei um eine verbotene Rodung iSv § 17 Abs 1 ForstG handelt.

Die belangte Behörde hat daher zu Recht gem § 172 Abs 6 ForstG die Rückgängigmachung dieser Veränderungen und die Wiederbewaldung aufgetragen.

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