Voraussetzung für die Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrages gem § 172 Abs 6 ForstG ist, dass es sich bei der Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der den forstlichen Vorschriften widersprechenden Handlung und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG gehandelt hat
GZ 2011/10/0117, 21.05.2012
VwGH: Wie die belangte Behörde richtig erkannt hat, ist Voraussetzung für die Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrages gem § 172 Abs 6 ForstG, dass es sich bei der Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der den forstlichen Vorschriften widersprechenden Handlung und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG gehandelt hat, wobei die Behörde berechtigt ist, im Verfahren zur Erteilung eines forstpolizeilichen Auftrages die Frage der Waldeigenschaft als Vorfrage zu beurteilen.