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Verfahrensrecht

VwGH: Ermittlungsverfahren und Mitwirkungspflicht

Gem § 37 AVG ist es (ua) Aufgabe der Behörden des Verwaltungsverfahrens, den für die Erledigung der Angelegenheit maßgeblichen Sachverhalt - unter besonderer Mitwirkung der Parteien - festzustellen

27. 06. 2012
Gesetze: § 37 AVG, 39 Abs 2 AVG, § 45 Abs 2 AVG
Schlagworte: Ermittlungsverfahren, Mitwirkungspflicht

GZ 2009/08/0097, 23.05.2012

VwGH: Gem § 37 AVG ist es (ua) Aufgabe der Behörden des Verwaltungsverfahrens, den für die Erledigung der Angelegenheit maßgeblichen Sachverhalt - unter besonderer Mitwirkung der Parteien - festzustellen. Es ist zwar Sache des Bf, im Verfahren (hier: Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr) alle Umstände betreffend seine krankheitsbedingten Ausgaben darzulegen und nachzuweisen; die belangte Behörde hätte aber den Bf dazu aufzufordern und - sollten die vom Bf vorgelegten Unterlagen als zur Beurteilung nicht ausreichend angesehen werden - dies mit dem Bf zu erörtern gehabt.

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