Immofinanz: Prospekthaftung hat Vorrang gegenüber Kapitalerhaltung
Prospekthaftungsansprüche genießen gegenüber aktienrechtlichen Bestimmungen über die Kapitalerhaltung den Vorrang, sodass Aktionäre Schadenersatzansprüche nach § 11 KMG gegen den Emittenten geltend machen können