Infrastrukturbetreiber müssen privaten Bahnunternehmen diskriminierungsfrei Daten zur Verfügung stellen, sagt der EuGH. Diese Information müsste auch Verspätungen oder Ausfälle von Anschlusszügen umfassen
Im Streit zwischen der privaten Westbahn und den ÖBB um Informationen für Reisende dürfte die Westbahn siegen. In seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt des EuGH am Donnerstag befunden, dass der „Infrastrukturbetreiber verpflichtet“ sei, den Eisenbahnunternehmen „in diskriminierungsfreier Weise“ solche Echtzeitdaten zur Verfügung zu stellen...
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