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Verfahrensrecht

VwGH: Zustellung an juristische Person

Nach der Rsp stellt es das Gesetz der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstückes entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben

23. 05. 2012
Gesetze: § 13 Abs 3 ZustG
Schlagworte: Zustellrecht, Zustellung an juristische Person

GZ 2011/02/0084, 23.03.2012

VwGH: Nach der Rsp stellt es das Gesetz der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstückes entweder einen - individuell bestimmten - "zur Empfangnahme befugten Vertreter" oder die juristische Person selbst als Empfänger anzugeben.

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