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EU bricht Lanze für Verbraucheraufklärung

"Gut für Herz und Kreislauf", "stärkt die Abwehrkräfte" oder "fördert die Gesundheit ihrer Kinder" – das darf künftig nur dann auf Lebensmitteln stehen, wenn dies wissenschaftlich erwiesen ist

22. 05. 2012
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Um irreführende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung zu unterbinden, hat die EU-Kommission nach langjährigen wissenschaftlichen Tests eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel vorgelegt. 
"Die in der gesamten EU gültige Liste gesundheitsbezogener Angaben wird im Internet veröffentlicht; die Verbraucher werden somit überall in der EU fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Nicht wissenschaftlich begründete Angaben müssen nach kurzer Übrgangsfrist vom Markt genommen werden“, betonte der für Gesundheit- und Verbraucherschutz zuständige Kommissar John Dalli.
Der zunehmende Anspruch der Verbraucher auf gesunde Ernährung führte zu steigenden Gesundheitsversprechen in der Werbung. Die heute verabschiedete Liste soll nun gewährleisten, dass Angaben wie "fettarm" und "hoher Vitamin C-Gehalt" auch korrekt sind und tatsächlich gesundheitlichen Nutzen bieten. Auch Lebensmittelproduzenten können von dem Register für die Bewerbung ihrer Produkte profitieren.
Die Liste mit den 222 Angaben fasst knapp 500 Einträge. Mehr als 1600 Einträge werden nicht zugelassen. Für andere Einträge steht das Zulassungsverfahren vor dem Abschluss. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, die Regeln für gesundheitsbezogene Angaben durchzusetzen. Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, ihre Verfahren an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab Anfang Dezember 2012 sind alle Angaben, die nicht zugelassen sind und für die kein Verfahren mehr läuft, verboten.
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