Die unverschuldete Verletzung der Nachweispflicht des kranken Arbeitnehmers führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung
GZ 9 ObA 20/12z, 29.03.2012
OGH: Die in der Revision vertretene Rechtsansicht, dass die vom Krankenhaus ausgestellte Bestätigung über den stationären Aufenthalt der Klägerin keiner Bestätigung einer Krankenkasse oder eines Amts- oder Gemeindearztes iSd § 8 Abs 8 AngG gleichzuhalten sei, übersieht, dass ein Anspruchsverlust des Angestellten nur bei schuldhafter Säumnis bei Erfüllung der Meldepflicht eintritt. Keine Säumnis tritt ein, wenn ein Arbeitnehmer unverschuldet den Nachweis nicht erbringen kann.
Wenn die Vorinstanzen ein Verschulden der Klägerin va aufgrund ihres Krankheitsbildes, des stationären Aufenthalts im Krankenhaus und ihres fehlenden Bewusstseins des Unterschieds zwischen einer Krankenhausaufenthalts- und einer Krankenbestätigung verneinten, so bedarf dies nach den Umständen des Falls keiner Korrektur.