Wird die Fällung eines Versäumungsurteils beantragt, so hat das Gericht zu prüfen, ob alle für eine Stattgebung des Klagebegehrens erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen behauptet wurden
GZ 4 Ob 207/11m, 27.03.2012
OGH: Wird die Fällung eines Versäumungsurteils beantragt, so hat das Gericht zu prüfen, ob alle für eine Stattgebung des Klagebegehrens erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen behauptet wurden. Die Frage, ob eine Klage in dieser Hinsicht schlüssig ist, kommt im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Auch die Frage, ob im Hinblick auf die Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, betrifft regelmäßig den Einzelfall.