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Verfahrensrecht

OGH: Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteils iSd § 396 ZPO

Wird die Fällung eines Versäumungsurteils beantragt, so hat das Gericht zu prüfen, ob alle für eine Stattgebung des Klagebegehrens erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen behauptet wurden

07. 05. 2012
Gesetze: § 396 ZPO, § 226 ZPO
Schlagworte: Versäumungsurteil, Antrag, Klagebegehren

GZ 4 Ob 207/11m, 27.03.2012

OGH: Wird die Fällung eines Versäumungsurteils beantragt, so hat das Gericht zu prüfen, ob alle für eine Stattgebung des Klagebegehrens erforderlichen rechtserzeugenden Tatsachen behauptet wurden. Die Frage, ob eine Klage in dieser Hinsicht schlüssig ist, kommt im Allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Auch die Frage, ob im Hinblick auf die Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, betrifft regelmäßig den Einzelfall.

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