Ein Verstoß gegen die Informationspflicht des Gleichbehandlungsgesetzes wird neuerdings bestraft
Arbeitgeber haben bei der Suche nach einem neuen Arbeitnehmer eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet bereits seit 1. März 2011 Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts (z. B. das AMS), in einer Ausschreibung für einen konkreten Arbeitsplatz das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektivvertraglichen Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben.
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