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Verfahrensrecht

VwGH: Unterlassene Rechtsbelehrung hinsichtlich der Möglichkeit, sich im Verfahren vertreten lassen zu können (§ 10 AVG)

Eine diesbezügliche Belehrung sieht das Gesetz nicht vor, die Unterlassung einer gesonderten Belehrung stellt daher keinen Verfahrensmangel dar

11. 04. 2012
Gesetze: § 13a AVG, § 10 AVG
Schlagworte: Unterlassene Rechtsbelehrung, Vertreter

GZ 2011/11/0145, 21.02.2012

VwGH: Gem § 10 Abs 1 AVG können sich die Beteiligten im Verfahren vertreten lassen. Eine diesbezügliche Belehrung sieht das Gesetz nicht vor, die Unterlassung einer gesonderten Belehrung stellt daher keinen Verfahrensmangel dar.

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