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Verfahrensrecht

OGH: Verweise auf frühere Schriftsätze bei Rechtsmittelausführungen?

Selbständige und in sich geschlossene Rechtsmittelausführungen können nicht durch Verweise auf frühere Schriftsätze oder Aktenbestandteile ersetzt werden

09. 04. 2012
Gesetze: § 506 ZPO, § 520 ZPO, § 528 ZPO, § 9 AußStrG, § 65 AußStrG
Schlagworte: Rechtsmittel, Verweise auf frühere Schriftsätze

GZ 1 Ob 19/12v, 01.03.2012

OGH: Selbständige und in sich geschlossene Rechtsmittelausführungen können nicht durch Verweise auf frühere Schriftsätze oder Aktenbestandteile ersetzt werden. Umso weniger kann es zulässig sein, bloße Beträge zu nennen und es dem Rechtsmittelgericht zu überlassen, nach damit korrespondierendem Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren zu suchen.

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