Die Definition des Begriffes "Altstoff" in § 2 Abs 4 Z 1 lit b AWG 2002 stellt auf eine nachweislich zulässige Verwertung von Abfällen ab
GZ 2008/07/0179, 23.02.2012
VwGH: Die Definition des Begriffes "Altstoff" in § 2 Abs 4 Z 1 lit b AWG 2002 stellt auf eine nachweislich zulässige Verwertung von Abfällen ab. Eine solche zulässige Verwertung liegt allerdings nur dann vor, wenn dadurch nicht dem AWG 2002 (oder anderen Normen) zuwidergehandelt wird.