Der VKI hat – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – eine Verbandsklage gegen die Deutsche Lufthansa hinsichtlich der sogenannten „Hin- und Rückflug“ Klausel eingebracht. Auch die Frage der Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren für die Rückforderung von Steuern und Gebühren bei Nichtgebrauch des Tickets steht auf dem Prüfstand
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