Schriftsätze zur „Berichtigung“ des Revisionsrekurses sind zurückzuweisen
GZ 5 Ob 124/11p, 13.12.2011
OGH: Der Schriftsatz zur „Berichtigung“ des Revisionsrekurses verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels und ist deshalb zurückzuweisen.