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Wirtschaftsrecht

OGH: Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV

Die Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV setzt voraus, dass schon vor Beginn dieses Verfahrens ein anderes dieselbe Marke betreffendes Verfahren vor einem anderen Gemeinschaftsmarkengericht oder dem HABM anhängig war

27. 03. 2012
Gesetze: Art 100 GMV
Schlagworte: Markenrecht, Gemeinschaftsmarke, Unterbrechung des Verfahrens

GZ 4 Ob 14/12f, 28.02.2012

OGH: Die Unterbrechung des Verfahrens vor einem Gemeinschaftsmarkengericht nach Art 100 Abs 1 GMV, die die Beklagte infolge (nachträglicher) Anfechtung der klägerischen Gemeinschaftsmarke anstrebt, setzt voraus, dass schon vor Beginn dieses Verfahrens ein anderes dieselbe Marke betreffendes Verfahren vor einem anderen Gemeinschaftsmarkengericht oder den HABM anhängig war.

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