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Strafrecht

OGH: Unwirksamkeit einer "Subsumtionseinstellung" durch die Staatsanwaltschaft

Eine sog „Subsumtionseinstellung“ hinsichtlich einer idealkonkurrierenden strafbaren Handlung bei gleichzeitiger Anklage der Tat unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt ist ohne Wirkung und stellt daher kein Verfolgungshindernis (vgl § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) dar, weil ein solches (rechtlich verfehltes) Vorgehen der Staatsanwaltschaft deren (grundsätzlichen) Verfolgungswillen nicht in Zweifel zieht

27. 03. 2012
Gesetze: § 190 StPO, § 281 StPO
Schlagworte: Subsumtionseinstellung durch die Staatsanwaltschaft, Nichtigkeitsbeschwerde

GZ 13 Os 72/11d, 14.07.2011

OGH: Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO ist anzumerken, dass eine (hier unter Berufung auf „§ 190 Z 2 StPO“ erklärte) sog „Subsumtionseinstellung“ hinsichtlich einer idealkonkurrierenden strafbaren Handlung (§ 206 Abs 1 StGB) bei gleichzeitiger Anklage der Tat unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt (§ 201 Abs 1 StGB) ohne Wirkung ist und daher kein Verfolgungshindernis (vgl § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) darstellt, weil ein solches (rechtlich verfehltes) Vorgehen der Staatsanwaltschaft deren (grundsätzlichen) Verfolgungswillen nicht in Zweifel zieht

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