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Verfahrensrecht

VwGH: Anbringen nach § 13 AVG

Ein Anbringen iSd § 13 AVG liegt erst dann vor, wenn eine Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt

21. 03. 2012
Gesetze: § 13 AVG
Schlagworte: Abringen, Einlangen, Gefahr des Verlustes

GZ 2010/07/0148, 26.01.2012

VwGH: Nach stRsp liegt ein Anbringen iSd § 13 AVG erst dann vor, wenn eine Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt, sodass die Gefahr des Verlustes einer übermittelten Eingabe den Einschreiter trifft.

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