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Gerichtsbarkeit

OGH will nicht, dass jeder Gesetz anfechten kann

Höchstrichter warnen vor Verzögerung von Verfahren und Schaden für Wirtschaftsstandort

19. 03. 2012
Gesetze:
Schlagworte:

Wer momentan ein Zivil- oder ein Strafgesetz für verfassungswidrig hält, kann sich nicht direkt an den VfGH wenden. Stattdessen ist man darauf angewiesen, dass das im jeweiligen Prozess angerufene Zivil- oder Strafgericht den Paragrafen beim VfGH vorlegt. Dieser kann dann den strittigen Passus kippen.
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