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VwGH: Wasserrechtliche Bewilligung und projektsändernde Vorschreibungen

Kann ein Vorhaben ohne eine wesensverändernde "Auflage" nicht bewilligt werden, so ist der diesbezügliche Genehmigungsantrag abzuweisen

14. 03. 2012
Gesetze: § 11 WRG, § 12 WRG, § 59 AVG, § 105 WRG, § 58 AVG
Schlagworte: Wasserrecht, Genehmigungsantrag, Bewilligung, projektsändernde Vorschreibungen, wesensverändernde Auflage

GZ 2010/07/0181, 26.01.2012

VwGH: Entgegen der von den bf Parteien in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2009 vertretenen Ansicht wäre die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das eingereichte Projekt unter Setzung von Auflagen, das geplante Clubgebäude niedriger zu bauen oder den Steg an einer anderen Stelle im See zu errichten, nicht zulässig gewesen, weil es sich dabei um projektsändernde Vorschreibungen gehandelt hätte, die das Wesen des Vorhabens in unzulässiger Weise verändert hätten. Kann jedoch ein Vorhaben ohne eine wesensverändernde "Auflage" nicht bewilligt werden, so ist der diesbezügliche Genehmigungsantrag abzuweisen.

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