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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Amtsbeschwerde iZm "rechtskräftig freigesprochenen" Beschuldigten

Eine Einschränkung, dass eine Amtsbeschwerdebefugnis nicht zu Lasten eines im Verwaltungsstrafverfahren "rechtskräftig freigesprochenen" Beschuldigten gehen dürfe, ist nicht gegeben

14. 03. 2012
Gesetze: Art 131 B-VG, § 45 VStG
Schlagworte: Amtsbeschwerde, "rechtskräftig freigesprochener" Beschuldigten

GZ 2009/07/0039, 26.01.2012

VwGH: Wie der VwGH bereits ausgesprochen hat, ist eine Einschränkung, dass eine Amtsbeschwerdebefugnis nicht zu Lasten eines im Verwaltungsstrafverfahren "rechtskräftig freigesprochenen" Beschuldigten gehen dürfe, nicht gegeben.

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