Eine Einschränkung, dass eine Amtsbeschwerdebefugnis nicht zu Lasten eines im Verwaltungsstrafverfahren "rechtskräftig freigesprochenen" Beschuldigten gehen dürfe, ist nicht gegeben
GZ 2009/07/0039, 26.01.2012
VwGH: Wie der VwGH bereits ausgesprochen hat, ist eine Einschränkung, dass eine Amtsbeschwerdebefugnis nicht zu Lasten eines im Verwaltungsstrafverfahren "rechtskräftig freigesprochenen" Beschuldigten gehen dürfe, nicht gegeben.