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Verfahrensrecht

OGH: Rekurs iZm Beschluss, mit dem eine Berufungsbeantwortung als verspätet zurückgewiesen wird?

Die Zurückweisung der Berufungsbeantwortung ist analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO anfechtbar

06. 03. 2012
Gesetze: § 519 ZPO
Schlagworte: Rekurs, Berufungsbeantwortung, Zurückweisung, Beschwer

GZ 8 Ob 124/11k, 20.01.2012

OGH: Der Beschluss, mit dem eine Berufungsbeantwortung als verspätet zurückgewiesen wird, ist dem Beschluss auf Zurückweisung der Berufung gleichzuhalten und deshalb analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO grundsätzlich anfechtbar. Dies setzt aber voraus, dass der Rekurswerber durch die Zurückweisung der Berufungsbeantwortung beschwert ist.

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