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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ist der Mitschädiger, dem kein Privileg nach § 333 Abs 1 ASVG zukommt, gegen einen Dienstgeber regressberechtigt?

Dass sich ein aus einem Arbeitsunfall haftender Zweitschädiger gegen den gem § 333 ASVG haftungsbefreiten Dienstgeber nicht über dessen allfällige Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger gem § 334 ASVG bei grober Fahrlässigkeit (teilweise) etwa gem §§ 896, 1302 ABGB regressieren kann, entspricht ständiger, langjähriger oberstgerichtlicher Rsp

06. 03. 2012
Gesetze: § 333 ASVG, § 896 ABGB, § 1302 ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Dienstgeberhaftungsprivileg, Mitschädiger, Regress

GZ 2 Ob 131/11w, 14.02.2012

OGH: Dass sich ein aus einem Arbeitsunfall haftender Zweitschädiger gegen den gem § 333 ASVG haftungsbefreiten Dienstgeber nicht über dessen allfällige Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger gem § 334 ASVG bei grober Fahrlässigkeit (teilweise) etwa gem §§ 896, 1302 ABGB regressieren kann, entspricht ständiger, langjähriger oberstgerichtlicher Rsp.

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