Eine Behörde darf Fachfragen nur dann selbst beurteilen, wenn sie die Kenntnisse und Erfahrungen hat, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines Wissensgebietes vorausgesetzt werden müssen
GZ 2010/04/0046, 21.12.2011
VwGH: Die belangte Behörde hat aus eigenem Fachfragen beurteilt, jedoch nicht dargetan, warum sie entsprechende sachverständige Kenntnisse und Erfahrungen für die selbständige fachliche Beurteilung dieser Fragen hat. Nach der Rsp des VwGH darf eine Behörde Fachfragen nur dann selbst beurteilen, wenn sie die Kenntnisse und Erfahrungen hat, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines Wissensgebietes vorausgesetzt werden müssen. Die betreffenden selbständigen Darlegungen der Behörde müssen, abgestellt auf das jeweils in Betracht kommende Wissensgebiet, methodisch und dem inhaltlichen Niveau nach den gleichen Anforderungen entsprechen wie das Gutachten eines Sachverständigen.