Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klauseln der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Diese Klauseln werden auch von fast allen anderen Österreichischen Banken verwendet. Das OLG Wien als zweite Instanz bestätigte die Ansicht des VKI und des Erstgerichtes, dass alle drei Klauseln rechtswidrig seien. Dabei verweist das OLG Wien in weiten Teilen auf das erstinstanzliche Urteil
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