Schanigärten sind allseits beliebt - sollte man meinen. denn oft haben Anrainer eine andere, negative Haltung gegenüber diesen "Lärmquellen". Nun stärkt ein Erkenntnis des VfGH die Rechte der Anrainer. Zukünftig werden kleinere Schanigärten (unter 75 Plätzen) nicht mehr "automatisch" erlaubt
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