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ACTA: Kommission lässt Abkommen vom EuGH prüfen

Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die Europäische Kommission beschlossen, das "Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom EuGH prüfen zu lassen

22. 02. 2012
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EU-Handelskommissar Karel de Gucht kündigte in Brüssel an, den Europäischen Gerichtshof über mögliche in dem Abkommen enthaltene Verletzungen europäischer Grundrechte befinden zu lassen. "Die Mitgliedstaaten haben die Kommission ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Die Kommission muss sicherstellen, dass die nationalen Parlamente und die Öffentlichkeit detailliert informiert wird." De Gucht äußerte Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschneidung der Grundrechte und Internetfreiheit. "Daher müssen nun Fakten die Diskussion bestimmen und nicht Gerüchte", betone der Kommissar.
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