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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Ausgleichszulage gem§ 292 ASVG – Neufeststellung nach § 296 Abs 3 ASVG

Bereits eine Veränderung der Pensionshöhe als Bestandteil des Einkommens des Ausgleichszulagenbeziehers oder eine Änderung der Richtsatzbeträge rechtfertigt eine ohne Bindung an die Grundlagen früherer Entscheidungen vorzunehmende Neufeststellung der Ausgleichszulage

21. 02. 2012
Gesetze: § 292 ASVG, § 296 ASVG
Schlagworte: Allgemeines Sozialversicherungsrecht, Pensionsversicherung, Ausgleichszulage, Neufeststellung

GZ 10 ObS 109/11v, 08.11.2011

OGH: Der Träger der Pensionsversicherung hat nach § 296 Abs 3 ASVG bei einer Änderung der für die Zuerkennung der Ausgleichszulage maßgebenden Sach- und Rechtslage die Ausgleichszulage auf Antrag des Berechtigten oder von Amts wegen neu festzustellen. Dabei rechtfertigt bereits eine Veränderung der Pensionshöhe als Bestandteil des Einkommens des Ausgleichszulagenbeziehers oder eine Änderung der Richtsatzbeträge eine ohne Bindung an die Grundlagen früherer Entscheidungen vorzunehmende Neufeststellung der Ausgleichszulage.

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