Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen
GZ 2011/16/0128, 29.09.2011
VwGH: Nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn eine Steuerbefreiung gem § 3 Z 3 vorliegt.
Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG ist mit Bescheid abzusprechen.