Der Arbeitskräfteüberlasser Mse versuche, mit der Anwendung von Liechtensteiner Recht den Anspruch der Zeitarbeiter auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. andere Zulagen zu verhindern, berichtet die Arbeiterkammer Vorarlberg. Dem habe der OGH mit einem Urteil einen Riegel vorgeschoben
mehr
zum JusGuide-Artikel